Meldung des Polizeipräsidiums Konstanz vom 24.07.2026

Konstanz
Vermisstenfahndung erledigt: 53-Jährige wohlbehalten angetroffen (24.07.2026)

Die seit Samstag aus Konstanz vermisste 53-jährige Frau konnte wohlbehalten angetroffen werden
Medien, die das Bild der Frau veröffentlicht haben, werden gebeten, dieses zu löschen.
Anbei der Link zur Ursprungsmeldung: http://presseportal.de/blaulicht/pm/110973/6320395

Welschingen, L191
Zwei verletzte Personen bei Auffahrunfall auf der Landesstraße 191 (23.07.2026)

Zwei Personen haben infolge eines Auffahrunfalls auf der Landesstraße 191 bei Welschingen Verletzungen erlitten.
Ein 54-jähriger BMW-Fahrer war in einer Fahrzeugkolonne hinter einem Traktor in Richtung Welschingen unterwegs.
Als die Vorausfahrenden abrupt bremsten, gelang es ihm ebenfalls noch rechtzeitig anzuhalten. Einem 28-Jährigen mit einem Skoda hinter ihm reichte
es auch noch rechtzeitig zum Stehen zu kommen. Eine 24-Jährige konnte ihren Hyundai jedoch nicht mehr rechtzeitig stoppen und prallte in das 
Heck des Skodas, wodurch dieser auf den bereits stehenden BMW geschoben wurde. Durch die Kollision erlitten sowohl die 24-Jährige als auch die
Beifahrerin in dem Skoda Verletzungen. Sie kamen mit Rettungswägen in ein Krankenhaus. Der Hyundai war nicht mehr fahrbereit und musste
abgeschleppt werden. Am Skoda entstand wirtschaftlicher Totalschaden, um den Wagen kümmerte sich ebenfalls ein Abschleppdienst.
Die Höhe des insgesamt entstandenen Schadens ist noch nicht bekannt. Die Reinigung der durch auslaufende Betriebsstoffe verschmutzten Fahrbahn 
übernahm die Straßenmeisterei.

Radolfzell, L226
Auto kommt von Fahrbahn ab und überschlägt sich - 65-Jährige mit knapp 1,8 Promille unterwegs (23.07.2026)

Eine betrunkene Autofahrerin hat am Donnerstagabend auf der Landesstraße 226 einen Unfall verursacht. Gegen 20.40 Uhr fuhr die 65-Jährige
mit einem VW Lupo in Richtung Radolfzell. Vermutlich aufgrund ihrer Alkoholisierung verlor sie dabei die Kontrolle über ihren Wagen, der laut 
entgegenkommender Zeugen plötzlich ins Schlingern geriet, von der Straße abkam, sich überschlug und in einem angrenzenden Feld liegen blieb.
Glücklicherweise wurde die Frau dabei nicht verletzt. Ein im Rahmen der Unfallaufnahme durchgeführter Alkoholtest bei der 65-Jährigen 
ergab einen Wert von knapp 1,8 Promille. Die Frau musste daraufhin neben einer Blutprobe auch ihren Führerschein abgeben. 
Der Lupo musste aus dem Feld geborgen und abgeschleppt werden.

Konstanz
Radfahrer stoßen zusammen (23.07.2026)

Am Donnerstagabend sind am Sternenplatz zwei Radfahrer zusammengestoßen. Ein 30-Jähriger war auf dem Radweg vom Sternenplatz
kommend in Richtung Konzilstraße unterwegs. In einer Rechtskurve schaute er zu seinem Hinterreifen, da er dachte, dass dieser Luft verliert.
Dabei geriet er auf die Gegenfahrbahn und stieß dort frontal mit einem 37-Jährigen zusammen, der sich infolge der Kollision eine Verletzung an der Hand zuzog.
Der 30-Jährige blieb unverletzt.

Gottmadingen
Betrunkener Transporterfahrer streift geparkten Lastwagen und verursacht erheblichen Sachschaden (24.07.2026)

Ein betrunkener Transporterfahrer hat bei einem Unfall auf der Gewerbestraße in der Nacht auf Freitag erheblichen Sachschaden verursacht. 
Gegen 03.30 Uhr kollidierte der 44-Jährige, der mit einem Ford Transit unterwegs war mit einem ordnungsgemäß am Fahrbahnrand abgestellten Lastwagen.
Dabei wurden beide Fahrzeuge derart beschädigt, dass sie nicht mehr fahrbereit waren. Die Höhe des entstandenen Schadens dürfte bei rund 45.000
Euro liegen. Ein Alkoholtest bei dem Mann ergab einen Wert von über 1,4 Promille, weshalb er daraufhin eine Blutentnahme über sich ergehen lassen musste.

Bodman-Ludwigshafen
Unfall auf der Kreuzung Friedhofstraße/Kaiserpfalzstraße - Autofahrer übersieht E-Scooterfahrer (23.07.2026)

Bei einem Unfall auf der Kreuzung Friedhofstraße/Kaiserpfalzstraße hat ein Autofahrer am Donnerstagnachmittag einen E-Scooterfahrer übersehen. 
Gegen 17 Uhr bog ein 86-jähriger BMW-Fahrer von der Friedhofstraße nach links auf die Kaiserpfalzstraße ab. Dabei erfasste er einen vorfahrtsberechtigten
17-Jährigen auf einem E-Scooter, der die Kreuzung zeitgleich querte. Der Jugendliche erlitt infolge des Zusammenstoßes Verletzungen.
Er wurde durch die Besatzung eines Rettungswagens versorgt. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von je mehreren hundert Euro.

VS-Villingen, Schwarzwald-Baar-Kreis
Betrugsmasche mit falschen Strafzetteln - Polizei warnt! (23.07.2026)

Die Polizei warnt aktuell vor einer Betrugsmasche mit falschen Strafzetteln. Am Donnerstag haben Unbekannte an regulär mit Parkschein 
geparkten Autos täuschend echt aussehende Strafzettel hinterlassen. Diese wiesen dabei neben der Kopfzeile der Stadt Villingen-Schwenningen das Datum,
das korrekte Kennzeichen des Fahrzeugs, die Straße in der der Wagen stand und einen Tatvorwurf aus. Zudem befand sich darauf ein QR-Code,
der zu einer Internetseite weiterleitete, auf der schließlich zur Bezahlung der "Parkgebühr" über verschiedene Zahlungsmöglichkeiten aufgefordert wurde.
Bei genauem Hinsehen fielen jedoch Fehler im Text und in der Zeichensetzung auf! Bei diesen falschen Strafzetteln handelt es sich um Betrugsversuche!
Die Polizei warnt davor, auf Zahlungsaufforderungen zu reagieren oder persönliche Daten preiszugeben
Sollten Sie einen derartigen "Strafzettel" an ihrem Wagen auffinden, wenden Sie sich bitte an die Polizei!

Gemeinsame Pressemitteilung der Wasserschutzpolizei und der DLRG Bezirk-Bodensee-Konstanz zum sicheren Verhalten am und im Bodensee
Ein strahlender Sommertag am Bodensee kann täuschen. Plötzlich aufziehende Föhnlagen, gefährliche Strömungen und der dichte Schiffsverkehr 
bergen erhebliche Risiken für Schwimmer und Wassersportler. Angesichts der kurz bevorstehenden Sommerferien veröffentlichen die Wasserschutzpolizei
Baden-Württemberg und die DLRG Bezirk-Bodensee-Konstanz gemeinsame Warnhinweise. Diese zeigen auf, wie sich Badegäste im Ernstfall verhalten
sollten und warum der Einstieg in den See ohne körperliche Vorbereitung lebensgefährlich sein kann.
Ein sicheres Badevergnügen beginnt bereits vor dem Sprung ins Wasser. Schwimmer sollten sich niemals überhitzt, direkt nach intensiver Sonnenbestrahlung
oder nach körperlicher Anstrengung abkühlen. Um den Kreislauf zu schonen und Krämpfe oder einen Schock abzuwenden, muss sich der Körper langsam an
die Wassertemperatur gewöhnen. Dafür empfiehlt es sich, Arme, Beine und Nacken vorab mit Wasser zu benetzen. Zudem sollte unmittelbar vor dem
Schwimmen auf schwere Mahlzeiten und Alkohol verzichtet werden. Ein ausreichender Sonnenschutz sowie eine regelmäßige Flüssigkeitszufuhr beugen 
Kreislaufbeschwerden an heißen Tagen zusätzlich vor.
Sollte es im Wasser dennoch zu einem Muskelkrampf kommen, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren, sich auf den Rücken zu drehen, die betroffene Partie
zu lockern und im Zweifel lautstark auf sich aufmerksam zu machen. Grundsätzlich müssen Hilferufe von Dritten immer ernst genommen werden.
Hier gilt es, unverzüglich den Rettungsdienst über den Notruf 112 zu verständigen.
Ruhe ist ebenso gefragt, wenn man im flachen Wasser in dichte Seegrasfelder gerät. Hektische Bewegungen können zu Verwicklungen führen.
Stattdessen sollte man sich besonnen aus den Pflanzen bewegen. Bei längeren Schwimmstrecken wiederum empfiehlt es sich, sich mit einer Begleitperson
abzusprechen. Besondere Aufmerksamkeit gilt den schwächsten Badegästen. Nichtschwimmer und schwache Schwimmer sollten sich ausschließlich in
ausgewiesenen, überschaubaren Flachwasserbereichen aufhalten. Kinder müssen im und am Wasser unter ständiger, aktiver Aufsicht von Erwachsenen stehen. 
Aufblasbare Schwimmtiere oder Luftmatratzen bieten keinerlei Schutz vor dem Ertrinken. Sie sind kein Ersatz für Schwimmkenntnisse und treiben bei Wind
und Strömung gefährlich schnell ab. Auch zertifizierte Schwimmhilfen wie Schwimmflügel oder Schwimmwesten schenken lediglich zusätzliche Sicherheit,
ersetzen jedoch niemals die elterliche Aufsichtspflicht.
Der Seegrund fällt darüber hinaus an vielen Abschnitten schon wenige Meter vom Ufer entfernt steil ab, was ungeübte Schwimmer und Kinder
schnell in Gefahr bringen kann.
Die DLRG weist zudem darauf hin, dass sie an ausgewählten Abschnitten des Bodensees mit Wachstationen präsent ist und rät dringend dazu,
nach Möglichkeit diese bewachten Badestellen zu nutzen. Weitere Informationen zu den genauen Wachzeiten, sicheren Badestellen und Sicherheitskursen
sind direkt über die DLRG Ortsgruppen erhältlich. Aufgrund der besonderen geografischen Lage können Gewitter und starke Fallwinde, insbesondere bei Föhnlagen, 
überraschend schnell entstehen. Innerhalb weniger Minuten drohen dann hohe Wellen, Sturm und eine stark eingeschränkte Sicht. Bei aufziehendem Unwetter
oder einer offiziellen Sturm- und Starkwindwarnung müssen Badende, ebenso wie Kanufahrer, Stand Up-Paddler und andere Wassersportler, das Wasser
unverzüglich verlassen. Zusätzliche Risiken birgt der Schiffsverkehr. Außerhalb ausgewiesener Badebereiche werden Schwimmer wegen Wellenbildung oder 
Sonnenreflexionen von Fahrgastschiffen, Segel- und Motorbooten leicht übersehen. Das Schwimmen in Schifffahrtslinien und Hafeneinfahrten ist lebensgefährlich
und strikt zu vermeiden. Zudem gilt ein Badeverbot im Umkreis von 100 Metern rund um Schiffsanleger von Fahrgastschiffen. 
Wer die schützende 300- Meter-Uferzone verlässt, ist gesetzlich verpflichtet, eine Schwimmboje zur besseren Sichtbarkeit mitzuführen.
Schwimmer können solche Auftriebshilfen wie Schwimmbojen auch nutzen, um jederzeit eine kurze Pause einzulegen
Große Vorsicht ist auch an Land und beim Einstieg geboten. Generell gilt, dass man niemals kopfüber in unbekannte oder trübe Gewässer springen sollte,
da die Wassertiefe von außen unberechenbar ist. Das Springen von Brücken in die Fahrrinne bei herannahenden Schiffen ist strikt verboten.
Ebenso das Befestigen von Seilen an Brückenkonstruktionen, da diese eine Gefahr für die Schifffahrt darstellen. 
Vom Springen von Ufermauern, etwa im Herosepark, rät die Wasserschutzpolizei ab. Aufgrund sinkender Pegelstände ist der Wasserstand derzeit flach. 
Auf die Wassertiefe ist deshalb zwingend zu achten. Glitschige, veralgte Steine am Ufer erhöhen außerdem das Sturzrisiko. 
Auf dem Bodensee gelten strikte Vorschriften. Jedes motorisierte Fahrzeug, so klein es auch ist, benötigt immer eine Zulassung des Schifffahrtsamtes.
Unmotorisierte Sportgeräte wie SUPs, Paddelboote, Segelsurfbretter sowie Drachensegelbretter müssen zwingend mit Namen und Anschrift des Eigentümers 
gekennzeichnet sein, um Fehlalarme bei der Suche zu vermeiden. Auf Kanus, Kayaks, Jollen, SUPs und ähnlichen Geräten ist außerhalb der 300-Meter-Uferzone
eine Schwimmhilfe mitzuführen. Besondere Aufmerksamkeit erfordern Fließgewässer und die Tierwelt. Im Seerhein sowie im Hochrhein dürfen die starken
Strömungen keinesfalls unterschätzt werden. Weiterführende Sicherheitsinformationen speziell zum Hochrhein sind auf der Webseite www.ufmrhy.ch abrufbar.
Darüber hinaus breitet sich im flachen Wasser zunehmend die invasive Quagga-Muschel aus. Ihre scharfkantigen Schalen bergen ein hohes Risiko für 
schmerzhafte Schnittverletzungen, weshalb das Tragen von Badeschuhen empfohlen wird.

Gemeinsame Kontrollen der Polizei und des Kommunalen Ordnungsdienstes - E-Scooter im Blick (20./23.07.2026)
Das Polizeirevier Singen und der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt haben am Montag- und Donnerstagvormittag gemeinsame Kontrollen in der 
Innenstadt durchgeführt. Dabei hatten sie insbesondere E-Scooterfahrerinnen und -fahrer im Blick. Bei den beiden jeweils zweistündigen Aktionen ahndeten
die Beamten mehrere Verkehrsteilnehmende, die mit ihren E-Scootern verbotenerweise durch die Fußgängerzone fuhren, was ein Verwarngeld zur Folge hatte.
Zudem erwischten sie zwei Radfahrende, die sich ebenfalls nicht an das in dort geltende "Fahrverbot" hielten und dafür ein Verwarngeld zahlen mussten.
Ein E-Scooterfahrer hatte an seinem Roller ein gefälschtes Kennzeichen angebracht. Dafür erwartet ihn eine Anzeige wegen Urkundenfälschung.
Zudem wurden zahlreiche verkehrserzieherische Bürgergespräche geführt. Das Polizeirevier und der kommunale Ordnungsdienst der Stadt Singen werden
auch weiterhin Kontrollen im Stadtgebiet durchführen um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und die Einhaltung der Verkehrsregeln zu 
überwachen. Diese Kontrollen sind ein wichtiger Bestandteil der Verkehrssicherheitsarbeit und dienen mehreren Zwecken:
Verhinderung von Unfällen: E-Scooter sind eine beliebte Fortbewegungsmöglichkeit. Durch die Kontrollen stellt die Polizei sicher, dass die Fahrerinnen und
Fahrer die Verkehrsregeln einhalten, wie z.B. das Fahrverbot in Fußgängerzonen und auf Gehwegen. Überprüfung der Fahrzeugsicherheit:
Die Polizei überprüft die technische Sicherheit der E-Scooter, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Dazu gehören funktionstüchtige Bremsen, ausreichende Beleuchtung und ein ordnungsgemäßer Zustand.
Einhaltung von Alkohol- und Drogenvorschriften: Ähnlich wie bei der Kontrolle von anderen Fahrzeugen überprüft die Polizei auch bei E-Scootern,
ob die Fahrerinnen und Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, da hier die gleichen Regelungen wie bspw. beim Auto gelten.
Dies ist ein wichtiger Aspekt der Verkehrssicherheit, da beeinträchtigte Fahrer ein erhebliches Risiko für sich und andere darstellen.
Rechtliche Konsequenzen für Missbrauch: Für diejenigen, die gegen die Verkehrsregeln verstoßen, führen die Kontrollen zu rechtlichen Konsequenzen,
wie Bußgeldern oder Strafanzeigen. Ausführliche Tipps, Verhaltenshinweise und Vorschriften rund um die Benutzung eines E-Scooters findet man im Internet unter:
https://gib-acht-im-verkehr.de/themen/fahrrad/elektrokleinstfahrzeuge-e-scooter